Faktenblatt

Treibhausgas-

Bilanzierung

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Wie lässt sich die Wirkung von Klimaschutzprojekten korrekt bilanzieren?

Im Hinblick auf die sachgerechte und korrekte Bilanzierung der Emissionsreduktionswirkung von Klimaschutzprojekten in Gemeinden oder Unternehmen, die über das gesetzliche Instrument der Kompensationspflicht bei Treibstoffen mitfinanziert wurden, kommt die Stiftung KliK zu folgender Einschätzung und empfiehlt:

  • Die Doppelausweisung von Emissionsverminderungen, die durch das Instrument Treibstoffkompensation bewirkt werden, in der THG-Bilanz sowohl einer Gemeinde oder eines Unternehmens als auch der Schweiz, stellt nicht nur kein Problem dar, sie ist sogar eine Notwendigkeit. Sie ist somit kein valabler Grund, auf die Nutzung des Instruments zu verzichten.

  • Die Nichtberücksichtigung einer tatsächlich stattfindenden Emissionsverminderung in der THG-Bilanz einer Gemeinde oder eines Unternehmens führt zu einer Inkongruenz mit der nationalen THG-Bilanz und zu sinnwidrigen Aussagen über die finanzierten Klimaschutzprojekte (s. Grafik).

  • Der Verzicht einer Gemeinde oder eines Unternehmens auf die Entgegennahme entsprechender Fördergelder aus dem Grund, ein selbst gesetztes Emissionsziel "aus eigener Kraft" erreichen zu wollen, ist selbstverständlich legitim.

  • Werden in einer Gemeinde oder in einem Unternehmen Klimaschutzprojekte über das Instrument Treibstoffkompensation finanziert, soll die Gemeinde oder das Unternehmen transparent darauf hinweisen, dass ihre bzw. seine THG-Bilanz das Resultat von durch das Instrument bewirkten Emissionsverminderungen ist und dass diese Emissionsverminderungen auch als Wirkung der nationalen Klimapolitik ausgewiesen werden.

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